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Pflegeangebote in Oberösterreich

Über Eingabe des Standortes (Adresse / Koordinate) werden Ihnen die nächstgelegenen Einrichtungen im jeweiligen Bezirk/Margistrat entsprechend der Entfernung gereiht und stehen Ihnen mit den entsprechenden Eckdaten (Telefon, E-Mail, Homepage) zur Verfügung.

Screenshot der Karten-Applikation Pflegeangebote in OÖ (Quelle: DORIS, Land )

In den unterschiedlichen Anwendungen werden folgende Themen dargestellt:

Alten- und Pflegeheime

Alten- und Pflegeheime erfüllen trotz vieler Maßnahmen in häuslicher Pflege eine wesentliche Aufgabe in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen.

In Oberösterreich sind die regionalen Sozialhilfeträger (das sind Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) dafür zuständig, dass für die in ihrem Bereich wohnhaften Menschen Alten- und Pflegeheime errichtet und betrieben werden. Sie führen diese zum Teil selbst, daneben gibt es auch Gemeinden und (meist kirchliche) Organisationen, die Rechtsträger von Alten- und Pflegeheimen sind.

Tagesbetreuung

Tagesbetreuung (Tagespflege) ist die teilstationäre Hilfe und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen während der Tages- oder Nachtstunden einmal oder mehrmals pro Woche. Tagespflege dient mit ihrem strukturierten Tagesablauf und dem Angebot an aktivierenden und therapeutischen Maßnahmen vorwiegend dazu, den pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt zu ermöglichen. Es wird vorausgesetzt, dass die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen während der übrigen Zeit in der eigenen Wohnung sichergestellt ist.

Mobile Dienste

Die Mobilen Dienste (Hauskrankenpflege und Mobile Betreuung und Hilfe) sind in Oberösterreich flächendeckend ausgebaut und stehen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung.

Die Mobilen Dienste nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 fallen in die Zuständigkeit der Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) und werden zu 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Sozialberatungsstellen

Die Sozialberatungsstellen in jedem Bezirk unseres Bundeslandes sind durch das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 geregelt und werden von der Abteilung Soziales des Amtes der Oö. Landesregierung und vom Sozialhilfeverband Ihres Bezirkes bzw. Ihrer Statutarstadt finanziert.

Der Service dieser dezentralen Stellen ist kostenlos, individuell, neutral und vertraulich.

Da es für den einzelnen Menschen immer schwieriger wird, bei Bedarf von Informationen oder sozialer Unterstützung den Überblick über das umfangreiche Angebot zu wahren, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Kontakt- und Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

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